AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Extend the Scope gGmbH
Stand: [30.01.2026]

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Extend the Scope gGmbH, Obere-Masch-Str. 20, 37073 Göttingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Lamm („EtS gGmbH“).

(2) Die Leistungen der EtS gGmbH erfolgen im Rahmen
a) eines Zweckbetriebs zur unmittelbaren Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke sowie
b) eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Gesetzlich vorrangige Individualabreden bleiben unberührt. Individualabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Natur der Leistungen

(1) Die EtS gGmbH erbringt ihre Leistungen überwiegend, in Teilen ausschließlich, als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

(2) Ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes ästhetisches Ergebnis wird nicht geschuldet.
Geschuldet ist ausschließlich die sorgfältige, fachgerechte und gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Fachkenntnisse. Dies gilt auch für vorbereitende, orientierende oder qualitätssichernde Vorleistungen (z.B. Beratungen, Entwürfe oder Patchtests).

(3) Heilungsverläufe, individuelle körperliche Reaktionen sowie subjektive Wahrnehmungen unterliegen nicht dem Einflussbereich der EtS gGmbH und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung, soweit keine Pflichtverletzung vorliegt.

(4) Leistungen mit überwiegend rekonstruktivem, kaschierendem, heilungsbegleitenden oder prozessabhängigem Charakter werden als Dienstleistungen erbracht.

(5) Rein gestalterische Tätowierungen können im Einzelfall werkvertragliche Elemente enthalten. Auch in diesen Fällen schuldet die EtS gGmbH keinen bestimmten Heilungs-, Haltbarkeits- oder Langzeiterfolg, sondern ausschließlich eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand der Technik.

(6) Die EtS gGmbH erbringt keine Heilbehandlungen im medizinischen oder heilberuflichen Sinne. Die Leistungen ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

 

§ 3 Leistungsarten

Die EtS gGmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  1. Informations- und Orientierungsgespräche
  2. Fachliche Einordnung relevanter Rahmenbedingungen und Projektberatung
  3. Entwurfs-, Gestaltungs- und Konzeptionsleistungen
  4. Tätowierleistungen zur optischen Wiederherstellung, Camouflage oder Gestaltung
  5. Aufklärungs-, Dokumentations- und Vorbereitungsleistungen
  6. Vorträge, Schulungen, Workshops und Infoveranstaltungen
  7. Beratungs- und Kooperationsleistungen für Institutionen
  8. Dokumentations-, Forschungs- und Modellprojekte
  9. Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks

Die steuerliche Zuordnung einer Leistung zum Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgt unabhängig von der individuellen Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Person und richtet sich nach Ziel, Inhalt und Zweck der jeweiligen Leistung.
Die individuelle Finanzierung – insbesondere durch Eigenanteile, Spendenzuschüsse oder mildtätige Unterstützung – erfolgt davon unabhängig und richtet sich nach der persönlichen Situation der jeweiligen Person unter sozialen und/oder mildtätigen Kriterien. Ein Anspruch auf Zuschüsse, Förderungen oder mildtätige Leistungen besteht nicht.
Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Spendenmittel verfügbar sind.

 

§ 4 Kostenlose Leistungen

(1) Kurze Informations- und Orientierungsgespräche (ca. 10–15 Minuten) dienen der Ersteinschätzung und sind kostenfrei.

(2) Zur Vorbereitung einer fachlich sinnvollen Beratung kann eine orientierende Abfrage relevanter gesundheitlicher Rahmenbedingungen erhoben werden. Diese stellt keine medizinische Beratung oder Behandlung dar und ist ebenfalls kostenfrei.
Ein Anspruch auf weitergehende Leistungen oder Förderungen entsteht hierdurch nicht.

 

§ 5 Kostenpflichtige Beratungen

(1) Projekt- und Motivberatungen stellen eigenständige fachliche Leistungen dar und sind grundsätzlich kostenpflichtig – sowohl im Zweckbetrieb als auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

(2) Die Vergütung der Beratung ist unabhängig davon geschuldet, ob es anschließend zu einer Umsetzung kommt.

(3) In begründeten Einzelfällen kann die Inanspruchnahme einer Beratung ganz oder teilweise über den Spendenfonds der EtS gGmbH ermöglicht werden. Art und Umfang der Unterstützung bestimmen sich nach internen Vergaberichtlinien. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

§ 6 Entwurfs- und Gestaltungsleistungen

(1) Entwurfs-, Zeichen- und Konzeptionsleistungen sind stets kostenpflichtige, eigenständige Leistungen. Entwurfs- und Gestaltungsleistungen sind Vorleistungen und begründen keinen Anspruch auf Umsetzung oder Förderung der Hauptleistung.

(2) Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind Entwurfs- und Vorarbeitsleistungen vor Beginn vollständig zu vergüten.

(3) Nach Beginn der Entwurfsarbeit ist eine Stornierung ausgeschlossen.

(4) Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Konzepte sowie digitale oder analoge Vorlagen unterliegen dem Urheberrecht der EtS gGmbH. Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt.

(5) Eine Herausgabe von Entwürfen, Dateien oder sonstigen Arbeitsmaterialien erfolgt grundsätzlich nicht. An körperlichen Werkstücken (z. B. Papierzeichnungen, Ausdrucke) verbleibt das Eigentum bis zu einer ausdrücklich vereinbarten Überlassung bei der EtS gGmbH.

(6) Die Einräumung von Nutzungsrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Weiterverwendung der Entwürfe oder der tätowierten Motive selbst, ist nur aufgrund einer gesonderten, ausdrücklich schriftlich zu treffenden Vereinbarung möglich.

(7) Die Abbildung des Tattoos am Körper der Trägerperson – insbesondere durch Fotografien oder Videoaufnahmen – sowie deren Nutzung im privaten, beruflichen, medialen oder künstlerischen Kontext stellt keine Vervielfältigung des Motivs dar und bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Umsetzung, Zahlung und Terminreservierung

(1) Die Umsetzung der vereinbarten Leistungen erfolgt projektbezogen und in zeitlich aufeinander abgestimmten Terminen. Art, Umfang und Anzahl der Termine richten sich nach dem individuellen Projektverlauf.

(2) Patchtests sind (wie Beratungen und Entwurfsleistungen) qualitätssichernde Vorleistungen. Sie dienen der fachlichen Einschätzung und Entscheidungsfindung und stellen keine Zusage für die Durchführung einer Hauptleistung dar. Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom späteren Projektverlauf.

(3) Termine gelten erst dann als verbindlich reserviert, wenn die jeweils vereinbarte Vorauszahlung vollständig geleistet wurde.

(4) Abweichend von Absatz 3 erfolgt bei Leistungen im Zweckbetrieb mit Beteiligung einer Krankenversicherung die vollständige Zahlung des gesamten vereinbarten Projekts spätestens mit dem ersten Umsetzungstermin, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Vorleistungen gemäß §§5 und 6 sowie §7 Abs. 2 bleiben hiervon unberührt.

(5) Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt ergänzend:
Neue oder weiterführende Termine werden nur dann verbindlich reserviert, wenn mindestens eine Vorauszahlung in Höhe eines weiteren Termins geleistet wurde.

(6) Ratenzahlungen sind ausschließlich bei Großprojekten und nur nach individueller, ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

(7) Ergibt sich nach Abschluss eines Projekts aufgrund geleisteter Voraus- oder Anzahlungen eine Überzahlung, wird der entsprechende Betrag an die Kundin oder den Kunden erstattet.
Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto (IBAN), das von der Kundin oder dem Kunden mitzuteilen ist.

 

§ 8 Spendenzuschüsse und Mildtätigkeit

(1) Zuschüsse aus Spendenmitteln dienen der individuellen Entlastung der Kundin oder des Kunden und senken ausschließlich den Eigenanteil, nicht den Leistungspreis. Zuschüsse werden leistungsbezogen gewährt und sind nicht übertragbar.

(2) Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen der EtS gGmbH im Rahmen der verfügbaren Spendenmittel nach sozialen, mildtätigen und satzungsgemäßen Kriterien gewährt. Sie stellen keinen Preisnachlass dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(3) Mildtätige Leistungen im Sinne des § 53 AO können bei wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit oder außergewöhnlicher Notlage erbracht werden. Auch hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

§ 9 Absagen und Terminverschiebungen und Projektabbruch

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminabsagen oder -verschiebungen sind rechtzeitig mitzuteilen, bevorzugt per E-Mail oder telefonisch.
Unter den Voraussetzungen des § 7 dieser AGB können geleistete Voraus- oder Anzahlungen ganz oder teilweise in Abzug gebracht oder – sofern noch keine Zahlung erfolgt ist – entsprechend in Rechnung gestellt werden.

a) Beratungen

– Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
– Absage unter 48 Stunden oder Nichterscheinen : 100 % der Beratungskosten

b) Umsetzungstermine

– Absage ≥ 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei
– Absage 3–6 Tage vor dem Termin: 50 % des Terminwertes
– Absage unter 72 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Terminwertes

(2) Die vorstehenden Beträge stellen pauschalierten Schadensersatz dar.
Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bei nachweisbaren Notfällen (z. B. akute Erkrankung, Krankenhausaufenthalt) kann einmalig Kulanz gewährt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(4) Beide Vertragsparteien können ein Projekt jederzeit beenden. In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen und des angefallenen Aufwands. Bereits geleistete Voraus- oder Anzahlungen werden entsprechend verrechnet.

 

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Kund*innen sind verpflichtet, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(2) Insbesondere sind bestehende gesundheitliche Besonderheiten, bekannte Risiken, Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen oder sonstige Umstände, die für die Durchführung oder den Heilungsverlauf von Bedeutung sein können, (sofern bekannt) vor Beginn der Leistung mitzuteilen.

(3) Kund*innen verpflichten sich, die von der EtS gGmbH erteilten Hinweise zur Vorbereitung, Nachsorge und Pflege der Haut zu beachten. Diese Hinweise werden mündlich erläutert und schriftlich ausgehändigt.

(4) Nachteile, Verzögerungen oder Beeinträchtigungen des Ergebnisses, die auf unvollständige oder unzutreffende Angaben oder auf die Nichtbeachtung der Hinweise nach Absatz 3 zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der EtS gGmbH.

 

§ 11 Haftung

(1) Die EtS gGmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der EtS gGmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Eine Haftung für Beeinträchtigungen des Ergebnisses, die auf individuellen körperlichen Reaktionen, subjektiven ästhetischen Wahrnehmungen, Heilungsverläufen oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs der EtS gGmbH beruhen, ist ausgeschlossen, sofern keine Pflichtverletzung der EtS gGmbH vorliegt.

 

§ 12 Dokumentation und Bildmaterial

(1) Die EtS gGmbH dokumentiert ihre Arbeit ausschließlich zu internen Zwecken, insbesondere zur Qualitätssicherung, fachlichen Nachvollziehbarkeit, internen Auswertung und Dokumentation des Projektverlaufs.

(2) Eine darüber hinausgehende Verwendung von Foto- oder Videomaterial – insbesondere gegenüber externen Fachpersonen, medizinischen oder wissenschaftlichen Kreisen, in Vorträgen, Schulungen, Publikationen, Modell- oder Forschungsprojekten sowie zu Öffentlichkeits- oder Informationszwecken – erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerruflichen Einwilligung der betroffenen Person.

 

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der gesonderten Datenschutzerklärung der EtS gGmbH.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand ist Göttingen, soweit gesetzlich zulässig.