AGB

  1. Vertragspartner ist Extend the Scope (EtS) vertreten durch Denis Lamm am Erfüllungsstandort Obere-Masch-Str. 20 in 37073 Göttingen.
  2. EtS behält sich vor, Projekte abzulehnen.
  3. Tätowiert werden nur Personen nach Erreichen der Volljährigkeit die zuvor miteinander vereinbarten Vertragsinhalte. Abweichungen davon können nur im Konsens stattfinden.
  4. Die Vorbesprechung ist bis zu einer halben Stunde kostenfrei, Beratungsbedarf darüber hinaus wird gemäß aktueller Preisliste berechnet. Dies gilt auch für eine Verlagerung auf E-Mails, Video-Meetings oder Messenger-Dienste.
  5. Der Vertrag kommt mit der Auftragserteilung zustande und schließt eine wechselseitige Aufklärung nach bestem Wissen und Gewissen mit ein. Aufwandseinschätzungen über den voraussichtlich benötigten Zeitumfang und daraus resultierend die Anzahl der Termine beruhen auf den Angaben des Kunden / der Kundin während der Vorbereitungsphase. Wenn sich die Umstände als davon abweichend erweisen (Hautbeschaffenheit, Gesundheitszustand, schlechte Pflege/Heilung zwischen den Terminen, dabei insbesondere UV-Exposition; etc.) oder wenn sich im Verlauf die Kund*Innen-Wünsche ändern, ändert sich auch der benötigte Arbeitsaufwand.
  6. Anzahlung: Direkt bei der Auftragserteilung ist bei Behandlungspaketen der gesamte Paketbetrag als Vorausleistung zu entrichten. Bei Einzelterminbuchungen ist eine Anzahlung mindestens in Höhe der gebuchten Termineinheit zu leisten. Diese Anzahlung wird im Termin zur Fertigstellung der Tätowierung verrechnet, insofern sie nicht zuvor aus nicht fristgerechten Verschiebungen und Absagen sich eine Minderung des Anzahlungsbetrages ergeben hat. In diesem Fall ist der Diffenrenzbetrag der Anzahlung vor dem nächsten Termin wieder auf die Höhe der gebuchten Termineinheit aufzustocken.
  7. Entwurf: Entwurfsarbeit, Konzeptionierung, Ausarbeitungen und Materialrecherche wird gemäß aktueller Preisliste berechnet. Der Betrag bzw. die Zeit für Vorarbeit kann gedeckelt werden und ist im Voraus zu entrichten. Eventuelle Überzahlungen werden direkt mit Tätowierzeit verrechnet oder der Anzahlung hinzugefügt. Persönliches Material des Kunden /der Kundin (eigene Fotos, Skizzen, Gegenstände) wird unversehrt zurückgegeben. Die Entwürfe (Zeichnungen) verbleiben bei EtS, insbesondere zurückgewiesene Entwürfe unterliegen der freien Verwendung durch EtS. Zeichnungen können gegen eine individuelle Regelung der Nutzungsrechte an den Kunden überlassen werden.
  8. Tattoo-Termineinheiten Abrechnung bei Einzelterminbuchung: EtS arbeitet mit einem einfachen System, welches feste Preisspannen für verschiedene Termineinheiten vorsieht. Bei Abbruch der Sitzung wird der geringstmögliche Preis der gebuchten Stufe berechnet. Die vollständige Vergütung der Sitzung ist spätestens unmittelbar nach dem Termin in bar oder per Karte zu entrichten. Tattoo-Termineinheiten Abrechnung als Behandlungspaket: Das Paket enthält eine individuell vereinbarte Anzahl an Terminen, die im vereinbarten Zeitraum vorgehalten werden, die konkrete Zeitstundendauer einzelner Termine ist bei Paketabrechnung unerheblich.
  9. Es sind keine Begleitpersonen bei Behandlungsterminen gestattet.
  10. Zu den Terminen sind geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen, EtS haftet nur bei grob fahrlässiger Verschmutzung durch Arbeitsmaterialien.
  11. Pünktlichkeit: EtS verpflichtet sich, immer derart vorbereitet zu sein, dass alle Termine zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen können. Der Kunde/die Kundin kommt nicht mehr als eine Viertelstunde zu früh und gibt bei Verspätungen von mehr als zehn Minuten Bescheid. Bei angekündigt länger ausfallenden Verspätungen kann der Termin zeitlich um die Verspätung verkürzt stattfinden. Bei Verspätung ohne Meldung wird der Arbeitsplatz nach einer halben Stunde abgebaut und dieser Termin als No Show behandelt und abgerechnet.
  12. No Show: Wenn ein Termin ohne Absage nicht stattfindet, berechnet EtS den gebuchten Termin in voller Höhe abzüglich nicht verwendeter Materialien.
  13. Frist für Absagen oder Terminverschiebungen: 7 Tage (= 1 Woche). Ausschließlich per E-Mail, Studio-WhatsApp, Telefon bzw. Nachricht auf dem AB oder persönlich. Nicht per Social-Media-PMs/DMs. Wird diese Frist unterschritten, wird, sofern der Termin nicht neu belegt werden konnte, gemäß aktueller Preisliste ein Ausfallhonorar erhoben bzw. aus der Anzahlung in Abzug gebracht. Bei Projektverschiebung auf einen bestimmten oder unbestimmten späteren Zeitpunkt sind Auszahlungen ausgeschlossen.
  14. Projektabsage und Rückabwicklung: Beide können das Projekt jederzeit beenden. Eine Rückerstattung von Terminanzahlungen und Entwurfsvorauszahlungen ist grundsätzlich möglich, solange EtS die Arbeit an dem Projekt noch nicht begonnen hat. Sollte die Arbeit am Projekt begonnen haben, wird der bis dahin entstandende Aufwand abgerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird in Euro an ein deutsches Bankkonto per Überweisung ausgezahlt.
  15. Terminverschiebungen durch EtS: Ersatztermine werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.Durch eine kurzfristige Verschiebung seitens EtS verursachte Kosten (Fahrt, Übernachtung, Kinder-/Haustierbetreuung oder daraus entstandene Stornogebühren) können, sofern beleghaft vorgelegt, entsprechend in Tattoozeit kompensiert werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
  16. Projektlaufzeit: Für diesen Zeitraum sind die Preise für dieses Projekt festgeschrieben. Bei Überschreiten der Projektlaufzeit durch Terminabsagen, Projektpausen oder Verschiebungen seitens des Kunden/der Kundin gilt für weitere Termine automatisch die dann gültige Preisliste.
  17. Nachstechen: Sofern der Kunde /die Kundin innerhalb von 2 Monaten nach dem Termin im Studio vorstellig wurden oder ein scharfes Foto per E- Mail geschickt hat und der Schaden in einem handwerklichen Mangel besteht, wird kostenlos nachgestochen. Die Behebung von Schadensbildern, deren Ursache im Heil- und/oder Pflegeverlauf (z.B.übermäßig viel oder lange Exsudation, Schorf) oder dem eigenen Verhalten (z.B. UV-Exposition, ungeeignete Creme etc.) liegt, oder wenn die Meldung erst nach Ablauf von zwei bis längstens 12 Monate nach der Fertigstellung erfolgt, wird mit dem Betrag der kleinsten Tattoo-Termineinheit berechnet.
  18. EtS haftet nicht für Meinungs- und Geschmacksänderungen des Kunden /der Kundin.
  19. EtS dokumentiert mit Foto/Video die eigene Arbeit und einzelne Arbeitsetappen über den gesamten Projektverlauf.
  20. Der Kunde /die Kundin gestattet die Verwendung der Fotos/Videos des unmittelbaren Arbeitsareals unter Unkenntlichmachung der Person zu Werbe- und Informationszwecken für EtS.
  21. Sollte ein Punkt dieser AGB hinfällig sein, tritt an seine Stelle die gesetzliche Regelung. Die anderen Punkte bleiben davon unberührt.